für Förderdiagnostik, integrative Dyskalkulie-Therapie und Weiterbildung entwickelt im Arbeitskreis des Zentrum für angewandte Lernforschung gemeinnützige GmbH
13 Qualitätskriterien als PDF: Qualitätskriterien des AK-Lernforschung
Mitarbeiterqualifikation und Qualitätssicherung des Osnabrücker Zentrums für mathematisches Lernen
Die 13 Qualitätskriterien des Arbeitskreises des Zentrums für angewandte Lernforschung gemeinnützige GmbH für dyskalkulie-therapeutische Einrichtungen (m, w, d)
Auf Rechenschwäche spezialisiert
Die zum Arbeitskreis gehörenden Einrichtungen sind auf die Diagnostik und Therapie rechenschwacher Kinder, Jugendlicher und Erwachsener spezialisiert. Sie sind Ansprechpartner für Eltern und Betroffene in allen Fragen des (gestörten) mathematischen Lernens und bieten umfangreiche fachliche Hilfen an. Hierzu gehören eine ausführliche Beratung, eine eingehende Analyse der Lernausgangslage (förderdiagnostische Untersuchung) und vor allem eine individuell zugeschnittene Dyskalkulietherapie.
Fachliche Ausbildung der Dyskalkulietherapeuten
Um eine Dyskalkulietherapie erfolgreich und nachhaltig durchzuführen, bedarf es eines auf Dyskalkulie spezialisierten Lerntherapeuten, der sowohl mathematik-didaktisch als auch pädagogisch-psychologisch fundiert ausgebildet wurde. Auf einem Studium der Pädagogik, der Mathematik oder einem verwandten Fach ist eine Fachausbildung auf universitärem Niveau erforderlich.
Qualitative Förderdiagnostik
Eine umfangreiche qualitative Förderdiagnostik bildet die Grundlage jeder dyskalkulietherapeutischen Maßnahme. Leistungstests und standardisierte Testverfahren genügen diesem Anspruch nicht, da sie nur die Quote falscher Ergebnisse ermitteln, ohne die mathematischen Vorstellungen des Schülers und die kognitive Grundlage zu beleuchten.
Für den sinnvollen Einsatz von Förderdiagnostikverfahren, wie beispielsweise dem von Dr. Wehrmann entwickelten QUADRIGA, benötigt es erfahrene und gut ausgebildete Diagnostiker, die eine qualitative Diagnostik nach wissenschaftlichen Standards durchführen und in einem Dialog (klinischen Interview) die Gedanken und Vorstellungen des Schülers über Mengen, Zahlen, Rechenoperationen, das Stellenwertsystem und somit die Ausprägung des rechnerischen Versagens ermitteln. Auf dieser Grundlage werden ein individuelles qualitatives Fehlerprofil und ein therapeutisches Förderkonzept erstellt.
[bg_collapse view=“button-red“ color=“#FFFFFF“ icon=“arrow“ expand_text=“Mehr lesen“ collapse_text=“weniger lesen“ ]
Schriftliche Berichterstellung
Das Ergebnis der qualitativen Förderdiagnostik wird in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst, in dem anhand der individuellen Fehleranalyse die genaue Lernausgangslage des Schülers dargestellt ist.
Persönliche Beratung nach der Untersuchung
In einem ausführlichen Beratungsgespräch erörtert der Diagnostiker mit den Eltern und ggf. der Lehrkraft den mathematischen Lernstand des Kindes. Es wird besprochen, wie eine angemessene Hilfe aussehen muss, welchen Beitrag die Schule dazu leisten kann und ob eine außerschulische Lerntherapie erforderlich ist.
Therapieplanung
Diagnostiker und Lerntherapeut erstellen gemeinsam einen Förderplan, in dem die zu erarbeitenden Lerninhalte festgehalten und in eine didaktisch sinnvolle Reihenfolge gebracht werden. Durch eine regelmäßige Verlaufsdiagnostik in den Therapiesitzungen wird dieser Plan entsprechend der Lernentwicklung dynamisch verändert und ggf. erweitert.
Inhalte der Lerntherapie
Die therapeutische Förderung setzt immer an der ermittelten Lernausgangslage an. Rechnen erlernt man nur durch die Beschäftigung mit den mathematischen Inhalten!
Bewegungs-, Konzentrations- oder Gedächtnistraining können nur begleitend oder unterstützend wirken. Im individuellen therapeutischen Lerndialog muss der Schüler den mathematischen Aufbau in angemessenen Lernschritten nachvollziehen.
Individualtherapie
Die angemessene Therapieform für rechenschwache Kinder ist die Einzeltherapie oder die Therapie in Zweiertherapien. Die Verständnisprobleme der Schüler sind zu verschieden, als dass man auf diese in einem Gruppenunterricht angemessen eingehen könnte. Rechenschwache Kinder benötigen die individuelle Ansprache einer konstanten Bezugsperson, um über neue Lerninhalte reflektieren zu können. Die mit der Lerntherapie verzahnte Verlaufsdiagnostik sichert die erzielten Lernfortschritte.
Elterngespräche
Die Mitwirkung der Eltern ist von großer Bedeutung für den Therapieerfolg. Nach jeder Sitzung erfolgt ein kurzes Feedback über den Inhalt und den Verlauf der Stunde. Es wird besprochen, welche Art der Unterstützung die Eltern dem Kind im häuslichen Rahmen geben können. Nach Bedarf werden ausführliche Elterngespräche durchgeführt, in denen, ggf. unter Einbeziehung der Schule, die bisherigen Lernerfolge und eventuell auftretende Probleme beim Lernen oder im sozialen Umfeld des Kindes besprochen werden.
Lehrergespräche
Für einen erfolgreichen Therapieverlauf müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen – dazu gehört auch die Schule. Ein regelmäßiger Austausch von Lerntherapeut und Lehrkraft ist nötig, um die Lerninhalte der schulischen Förderung mit denen der Lerntherapie abzustimmen und ggf. sinnvolle flankierende Maßnahmen – wie die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs – zu besprechen.
Lehrerfortbildungen
Transparenz und Wissenstransfer sind ein guter Ausweis der therapeutischen Arbeit. Die Einrichtungen des Arbeitskreises bieten Fortbildungen für Lehrkräfte in Schulen an.
Zudem finden regelmäßige Informationsabende zentrumsintern oder vor Ort an den Schulen statt.
Qualitätssicherung der Lerntherapie
Eine stabile Teamstruktur, die kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter, Supervision der täglichen Arbeit, kollegiale Beratung und regelmäßige Team- und Fallbesprechungen sind notwendige Bestandteile eines erfolgreichen Therapiekonzeptes und sichern die langfristige Qualität einer Einrichtung.
Laufzeit der Verträge
Die Dauer der Therapie richtet sich nach den Lernerfordernissen des Schülers und kann daher nicht über lange Zeit festgelegt werden. Eine seriöse Einrichtung überzeugt durch ihre inhaltliche Arbeit und hat es nicht nötig, die Eltern durch Jahresverträge unnötig lange zu binden. Eine monatliche Kündigungsfrist sollte gegeben sein.
[/bg_collapse]